vorläufige Konzernregeln
Verfasst: So 4. Nov 2012, 19:34
1) Der Aufsichtsrat wird auf Vorschlag des Gründers von der Mitgliederversammlung ernannt. oder abberufen.
Abmahnungen und Entlassungen nimmt der Gründer mit Absprache des AR vor.
2) Produzenten werden von dem Gründer aufgenommen und nach der Probezeit (14 Tage) entscheidet der AR über den Verbleib.
Verkäufer werden nur nach Zustimmung des Gründeres und des Aufsichtsrates aufgenommen.
3) Die Forumsteilnahme ist Pflicht. Jedes Mitglied muss jeden Tag das Forum besuchen, damit sichergestellt ist, dass wichtige Informationen zur Kenntnis genommen werden. Es wird eine "Tagesparole" eingeführt. Dabei handelt es sich um einen Satz, den der erste Forumsbesucher eines Tages beginnt und dem jeder weitere Besucher etwas hinzufügt. Mit dieser amüsanten Anwesenheitskontrolle wird auch das gemeinschaftsgefühl gestärkt.
Abmahnungen und Entlassungen nimmt der Gründer mit Absprache des AR vor.
2) Produzenten werden von dem Gründer aufgenommen und nach der Probezeit (14 Tage) entscheidet der AR über den Verbleib.
Verkäufer werden nur nach Zustimmung des Gründeres und des Aufsichtsrates aufgenommen.
3) Die Forumsteilnahme ist Pflicht. Jedes Mitglied muss jeden Tag das Forum besuchen, damit sichergestellt ist, dass wichtige Informationen zur Kenntnis genommen werden. Es wird eine "Tagesparole" eingeführt. Dabei handelt es sich um einen Satz, den der erste Forumsbesucher eines Tages beginnt und dem jeder weitere Besucher etwas hinzufügt. Mit dieser amüsanten Anwesenheitskontrolle wird auch das gemeinschaftsgefühl gestärkt.